Fragen & Antworten NALtrain
Allgemeines
NALtrain ist die Abkürzung für Naloxontraining. So lautet auch die Projektwebseite, die unter www.naloxontraining.de zu finden ist.
Das Projekt richtet sich an alle Drogen- und Aidshilfeeinrichtung sowie an alle Einrichtungen, die mit Menschen die Opioide und andere Substanzen konsumieren arbeiten. Hierzu zählen zum Beispiel auch Entgiftungsstationen, Kliniken sowie Einrichtungen der stationären und ambulanten Rehabilitation.
Wir wollen im Rahmen der 3–jährigen Projektlaufzeit, die im Juli 2024 endet, 10.000 Opioidkonsument*innen und Substituierte mit einem Naloxonrezept und somit auch mit Naloxon ausstatten. Die Fortbildung von 800 Mitarbeiter*innen aus 400 Einrichtungen soll die Grundlage für eine bundesweite Schulung von Konsument*innen bieten.
Die regelmäßige Rückkopplung mit den Einrichtungen vor Ort ist fester Bestandteil des Projekts. Zusätzlich fördert NALtrain den Austausch von Einrichtungen. Über den Projektverlauf werden alle teilnehmenden Einrichtungen und alle Interessierten mittels eines Newsletters informiert.
Trainings
Die Trainings werden in aller Regel als Regionalveranstaltungen organisiert. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter*innen verschiedener Einrichtungen im Rahmen eines gemeinsamen Trainings geschult werden. Die Trainings nehmen ca. einen halben Tag in Anspruch. In den Trainings werden Inhalte zum Drogennotfall und die Anwendung von Naloxon vermittelt.
Außerdem geben die erfahrenen Trainer*innen von NALtrain Hinweise und Tipps wie diese Inhalte an Opioidkonsument*innen und Menschen in Substitutionsbehandlung in Einzel– und Gruppenschulungen sowie als Kurzintervention vermittelt werden können.
Die ersten Trainings beginnen bereits Ende 2021. Der größte Teil der Trainings wird im
Verlauf des Jahres 2022 stattfinden.
An den 40 von uns angebotenen Trainings können maximal zwei Mitarbeitende pro
Einrichtung teilnehmen. Wir prüfen aktuell eine Erhöhung der Anzahl der Trainings.
Hierdurch wollen wir die Möglichkeit schaffen bei Bedarf mehr Mitarbeiter*innen einer
Einrichtung fortzubilden. Wenn in Ihrer Einrichtung bereits Mitarbeitende geschult sind,
müssen Sie nicht zwingend unsere Trainings besuchen, können aber gerne trotzdem an
NALtrain teilnehmen und sich z.B. an der bundesweiten Evaluation beteiligen. Auch das
NALtrain Schulungsmanual, das zum Ende des Jahres 2021 fertiggestellt sein wird, kann
gerne genutzt werden.
Erfahrene Trainer*innen von NALtrain trainieren in 40 Schulungen bundesweit
Mitarbeitende aus den genannten Einrichtungen. Diese Mitarbeiter*innen sind dann
befähigt Menschen die Opioide konsumieren und Substituierte in Einzel– oder
Gruppenschulungen im Umgang mit Naloxon im Drogennotfall zu schulen. Außerdem
können diese Mitarbeitenden als Multiplikator*innen auch Kolleg*innen trainieren, sodass
mehr Mitarbeitende aus einer Einrichtungen Klient*innen schulen können.
Das Trainingsmanual beinhaltet alle Trainingsinhalte. Es sichert bundesweit die
gleichbleibende Qualität der Trainings und ermöglicht die Weitergabe des Wissens in den
Einrichtungen vor Ort.
Es wird ein frei verfügbares Trainingsmanual geben. Das Trainingsmanual wird mit Beginn
der Trainings auf unserer Website zum Download zur Verfügung stehen.
Das Manual richtet sich an von uns trainierte Mitarbeitende.
Begleitevaluation
Mit der Begleitevaluation möchten wir die Qualität der Schulungen sowie den Wissenszuwachs, die Anzahl der Schulungen, die Zahl und das Geschlecht der geschulten Mitarbeiter*innen sowie der Konsument*innen und der Substituierten erfassen. Soweit möglich sollen ebenfalls die Anzahl der abgegebenen Naloxondosen in den Apotheken und die Naloxon Einsätze erfasst werden. Wir verstehen NALtrain als Praxisprojekt und halten den Aufwand für die Evaluation so gering wie möglich.
Die Begleitevaluation wird durch das Center of Drugresearch (CDR) an der Goethe–Universität in Frankfurt durchgeführt. Die Aufgabe der Einrichtung vor Ort ist nach einer Schulung einen Fragebogen auszufüllen und Rückmeldungen über den Einsatz von Naloxon zu dokumentieren. Dafür wird es ein Onlinetool geben.
Naloxon
Das Ziel von NALtrain ist die Verbreitung von Naloxon unter Opioidkonsument*innen und Personen in Substitutionsbehandlung. Diese Zielgruppe soll befähigt werden Naloxon einzusetzen. Natürlich spricht nichts dagegen, wenn auch Mitarbeitende vor Ort ihr Wissen über Naloxon und Drogennotfall erweitern.
Auf Grund der einfachen und sicheren Handhabung nutzen wir das in Deutschland
zugelassene Naloxon–Nasenspray (Nyxoid®). Dieses Medikament ist verschreibungspflichtig
und abrechnungsfähig als Kassenrezept.
Strafvollzug
Der Zeitpunkt der Haftentlassung ist ein besonders kritischer Zeitpunkt für eine Opiatüberdosierung. Wir werden auch Kontakte zu den Justizministerien aufbauen und das Thema Naloxon in den Strafvollzug einbringen. Wenn Sie im Strafvollzug tätig sind und Interesse an einer Teilnahme an NALtrain haben, kontaktieren Sie und gerne.
Finanzen
Die Trainings durch uns sind grundsätzlich kostenfrei. Sollte das Training nicht in ihrer Stadt veranstaltet werden, sind die Kosten für die An– und Abreise selbst aufzubringen
Ob und in welcher Form es eine Unterstützung durch die Bundesländer gibt, steht aktuell noch nicht fest. Wir stehen mit fast allen Ländern in Kontakt und bemühen uns um eine Form der Unterstützung für die teilnehmenden Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Für eine nachhaltige Wirkung von NALtrain sehen wir eine solche finanzielle Unterstützung als wichtig an.
Aufwand
Es gibt keine Vorgabe, wie viele Schulungen vor Ort pro Einrichtung durchgeführt werden müssen.
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Wünschenswert ist, dass sich je Einrichtung eine weibliche Mitarbeiterin und ein männlicher Mitarbeiter schulen lässt. Der weitere Aufwand hängt von der Häufigkeit der Trainings, der Anzahl der interessierten Klient*innen und der Dauer der angebotenen Schulungen ab. Kurzinterventionen mit Klient*innen ihrer Einrichtungen können zwischen 15 und 45 Minuten dauern. Das Manual bietet aber auch die Möglichkeit für zeitintensivere
Schulungen, die aber nicht grundsätzlich erforderlich sind.
Ärzt*innenkontakte
In einem ersten Schritt ist es zielführend, wenn der erste Kontakt über die Einrichtungen vor Ort angebahnt wird. Dafür kann das Unterstützungsschreiben der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin hilfreich sein. Vielleicht gibt es bereits bestehende Kontakte oder Kooperationen, welche auch in Bezug auf NALtrain genutzt werden können, z.B. zu Suchtmediziner*innen ihrer Stadt. Darüber hinaus sind wir dabei Mediziner*innen über die Netzwerke der Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen ansprechen zu können. Diese Unterstützung kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sollte ihre Einrichtung über keinerlei Kontakte zu Ärzt*innen verfügen unterstützen wir gerne.
Wir stehen mit vielen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigung in Kontakt und es ist
möglich, dass wir ihnen Ärzt*innen vermitteln können. Das kann sich jedoch von Bundesland
zu Bundesland unterscheiden.
Rezepte
Aus unserer Sicht erscheint es sinnvoll Endverbraucher*innen eine Schulungsbescheinigung auszustellen, in der die Einrichtung den Namen einträgt und diese Bescheinigung auch unterschreibt. Auf dieser Bescheinigung sollte es die Möglichkeit geben die Adresse des kooperierenden Arztes einzufügen. Wir stellen allen teilnehmenden Einrichtungen eine Musterbescheinigung zur Verfügung. Wichtig ist eine solche Bescheinigung mit dem/der kooperierenden Arzt/Ärztin abzusprechen.
Grundsätzlich können alle Medizinier*innen Naloxon verschreiben. Als kassenärztliches Rezept kann es allerdings nur von Ärzt*innen mit kassenärztlichem Sitz sowie von Kliniker*innen verschrieben werden. Erst durch eine solche Verschreibung werden die Kosten durch die Krankenkassen übernommen.
Es bestanden bisher in der Ärzt*innenschaft Unklarheiten über die Verschreibung eines Naloxon Nasensprays. Diese Unklarheiten konnten wir durch den Kontakt mit Krankenkassen sowie den Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Bundesministerium ausräumen. Es gilt: Wenn Naloxon gemäß Indikation verschrieben wird, also an Opioidkonsument*innen und Substituierte und die Patient*innen vorher über den Einsatz des Medikaments informiert/geschult wurden wird es keine Probleme bei der Erstattung durch die Krankenkassen geben.
Opioidkonsument*innen und die meisten substituierten Patient*innen sind von der Zuzahlung befreit. Sollte keine Befreiung vorliegen, z.B. bei berufstätigen Substituierten, so liegen die Kosten bei der Einlösung des Rezepts in der Apotheke bei 5€.
Bei weiteren Fragen steht das NALtrain-Team unter info@naltrain.org zur Verfügung.