Fragen & Antworten
Nein, Naloxon wirkt nur, wenn Opioide beteiligt sind.
In Deutschland können alle Ärzt*innen Nyxoid auf einem Kassenrezept oder einem Privatrezept verschreiben.
Nach der Naloxongabe können Übelkeit und Erbrechen auftreten. Da die Opioidwirkung aufgehoben wird, kann es zu Entzugserscheinungen kommen.
Nein, Naloxon (Nyxoid) darf nur für Opiatkonsument*innen sowie Substituierte verschrieben werden.
Angehörige, Mitbewohner*innen, Partner*innen und Freund*innen sollten für den Notfall aber wissen, wo sich das Naloxon befindet.
Rufe 112 an und erwähne am Telefon „Atemstillstand“ oder „Bewusstlosigkeit“. Dann kommen Arzt*Ärztin oder Rettungssanitäter*innen, die der Schweigepflicht unterliegen. Du solltest ihnen gegenüber offen sein und ihnen mitteilen, was konsumiert wurde (wenn du es weißt). Am Telefon solltest du jedoch, wenn du ganz sicher gehen möchtest, nichts von Drogen erwähnen. Bei Drogenkonsum wird unter Umständen die Polizei mitverständigt.
Sollte die Person verschiedene Substanzen konsumiert haben, ist eine Naloxongabe sinnvoll, da zumindest die Opioidwirkung durch das Naloxon aufgehoben werden kann. Im Zweifelsfall also immer Naloxon verabreichen.
Naloxon hat bei Personen, die keine Opioide konsumiert haben, keine Wirkung.
Das kann daran liegen, dass keine Opioide konsumiert wurden.
Dann gilt es die Atmung zu beobachten. Atmet die Person regelmäßig, sollte sie in die stabile Seitenlage gebracht und weiter beobachtet werden.
Sollte die Person bewusstlos sein und nicht atmen, solltest du sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen, bis die Rettungssanitäter*innen eintreffen.
Es gibt viele Organisationen, die Erste-Hilfe-Kurse anbieten, zum Beispiel das Rote Kreuz, die Johanniter, Malteser und viele mehr. Du kannst aber auch in deiner Aids- oder Drogenhilfe nach einem Erste-Hilfe-Kurs fragen.
Naloxon verdrängt Opioide nur vorübergehend (30–90 Minuten) von den Opioidrezeptoren im Gehirn. Je nachdem, wie viel Opioide die Person konsumiert hat, kann es deshalb zu einer zweiten Überdosierung kommen, wenn Naloxon nach etwa 30–90 Minuten seine Wirkung verliert und die Opioide erneut an die Rezeptoren andocken können. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, bei der Person zu bleiben, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Ja, aber manchmal kann eine zweite Dosis (Naloxongabe) erforderlich sein.
Der Entzug als mögliche Folge einer Naloxongabe ist für den Fötus nicht gesund, aber deswegen darf man niht den Tod der Mutter durch eine Überdosis riskieren. Daher gilt es, schnell Naloxon einzusetzen und den Rettungsdienst über die Schwangerschaft und die Naloxongabe zu informieren.
Nein, Stimulanzien heben eine Opioid-Überdosierung nicht auf. Kokain ist kontraproduktiv, da es den Drang zum Atmen betäuben kann.
Der Arzt*die Ärztin, der*die das Rezept ausgestellt hat, sollte auch ein neues Rezept ausstellen.
Solltest du Naloxon im Rahmen einer Fortbildung oder eines Projekts der Aids- und Drogenhilfe erhalten haben, wende dich dorthin, um ein neues Nasenspray zu erhalten.
Nein, es gibt keine Meldepflicht nach der Anwendung von Naloxon im Drogennotfall. Trotzdem wäre es gut, wenn du der Beratungsstelle oder dem Arzt*der Ärztin mitteilst, wann und wo Naloxon eingesetzt wurde. So kann das Hilfesystem einen besseren Überblick über den Einsatz dieser lebensrettenden Maßnahme bekommen.
Hol dir ein neues Set! Sollte ein Notfall eintreten und du hast ein abgelaufenes Naloxon-Nasenspray in der Tasche, benutze es. Es kann zwar sein, dass Naloxon nach Ablauf des Verfallsdatums an Wirksamkeit verliert. Es ist jedoch wahrscheinlich stark genug, um eine Überdosierung rückgängig zu machen.